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Alle Bürgergeld-Empfänger müssen spätestens ab 1. Juli 2024 ihren Kabelanschluss selbst bezahlen.Symbolfoto: Colourbox.de/Simon Kadula
Bisher war es so, dass das Jobcenter die Kosten für den Kabelfernseh-Anschluss für Bürgergeld-Empfänger dann übernehmen musste, wenn sie über die Nebenkosten der Wohnung abgerechnet wurden. Das ist aktuell in rund 13 Millionen Haushalten in Deutschland der Fall.
Bestand kein Sammelanschluss, dann mussten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Bürgergeldbezieher die Kosten für den Kabelanschluss aus den Regelleistungen selbst bezahlen. Das war nicht fair, aber viele Bürgergeld-Empfänger profitierten von der Regelung. Ende Juni 2024 entfällt allerdings das Nebenkostenprivileg. Das heißt, Vermieter dürfen die Kosten für einen Sammel-Kabelanschluss nicht mehr mit den Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen. Die Folge: Viele Vermieter kündigen die Verträge mit den Kabelanbietern. Mieter müssen nun selbst einen Vertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter wie Vodafone schließen oder eine Alternative für den Fernsehempfang wählen. Das bedeutet aber auch: Die Jobcenter werden die Kosten fürs Kabelfernsehen künftig für Bürgergeld-Empfänger nicht mehr übernehmen.
Gut zu wissen: Der Stichtag 1. Juli 2024 bedeutet nicht, dass bis dahin die Kabelgebühren über die Unterkunftskosten vom Jobcenter übernommen werden. Wenn der Vermieter vorher den Vertrag mit dem Kabelanbieter kündigt und die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung einzieht, dann übernimmt das Jobcenter diese Position auch früher nicht mehr. Von der Regelung ist die Befreiung der Rundfunkgebühr der GEZ nicht damit gemeint
Written by: redaktion
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