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In Handschellen aus der Entzugsklinik abgeführt. Menowin Fröhlich soll wieder verhaftet worden sein, wie Bild online berichtet. Dabei sollte jetzt eigentlich alles besser werden in seinem Leben.
Laut Bericht der Bild-Zeitung soll ein Haftbefehl gegen Menowin Fröhlich vorliegen. Der ehemalige DSDS-Zweitplatzierte sei am 28. Juli von der Polizei aus der Therapie-Klinik auf Schloß Falkenhof in Bensheim abgeführt worden. Dort war Menowin per gerichtlicher Anordung auf Drogenentzug.
Warum dann trotzdem die Verhaftung? Die Staatsanwaltschaft Darmstadt soll eine Bewährung aus dem Jahre 2016 widerrufen haben. Damals war Menowin zu sechs Monaten Haft wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden und soll nun noch zwei Monate Reststrafe davon absitzen müssen. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt erklärte auf Anfrage der Bild, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe durchaus zum Zwecke einer Therapie zurückgestellt werden könne, aber: „So eine Zurückstellung ist jedoch etwa bei Vollstreckung weiterer Strafen zu widerrufen. Dies hat sodann zur Folge, dass die verhängte Freiheitsstrafe grundsätzlich vollständig zu vollstrecken ist.“
Die Bewährung aus dem Jahr 2016 soll zurückgezogen worden sein, weil Menowin offenbar erneut als Verkehrssünder aufgefallen war. Sein Verteidiger André Miegel erklärte in dem Bericht: „Mein Mandant machte in einer Einrichtung eine Therapie, da er Straftaten in der Vergangenheit aufgrund seiner Drogenabhängigkeit begangen hat. Es gilt der Grundsatz: Therapie statt Strafe!” Er könne nicht nachvollziehen, wieso Menowin aus dem Entzug geholt worden sei: „Jemanden aus der laufenden, gerichtliche angeordneten, Therapie heraus ins Gefängnis zu verlegen, (…) ist kontraproduktiv und widerspricht dem Prinzip der Resozialisierung.“ Auch eine Strafe aus dem Jahr 2019 könnte nun zusätzlich vollstreckt werden. Dann säße Menowin für 16 Monate im Gefängnis. Damals war der Sänger zu einem Jahr und zwei Monate wegen Fahrens ohne Führerschein unter Alkoholeinfluss verurteilt worden.
Written by: redaktion
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