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Bingen (ots) – Am 24.07.2023 gegen 17:30 Uhr erschien der 50-jährige Beschuldigte bei der Polizei Bingen um seinen Führerschein infolge eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids mit der Folge eines Fahrverbots von einem Monat abzugeben. Hierbei versuchte der Beschuldigte zunächst einen nicht mehr gültigen und bereits abgelaufenen Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben. Nachdem dies durch den entgegennehmenden Beamten bemerkt wurde, konnte die ebenfalls mitgeführte und aktuelle Fahrerlaubnis sichergestellt werden. Aufgrund der Tatsache, dass das Fahrverbot bereits vor der Führerscheinabgabe eingetreten war, ergab sich durch den vorherigen Täuschungsversuch der Verdacht möglicher Fahrten im Fahrverbotszeitraum. Da der Beschuldigte Berufskraftfahrer ist, wurde daraufhin die Fahrerkarte ausgelesen um entsprechende Fahrten im betreffenden Zeitraum ermitteln zu können. Die Auswertung steht noch aus, der Beschuldigte deutete jedoch bereits an, dass er berufsbedingte Fahrten vorgenommen habe. Den Fahrer erwarten nach Auswertung mehrere Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Original-Content von: Polizeiinspektion Bingen, übermittelt durch news aktuell
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