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Am 10.08.2022, 19.28 Uhr, wurde ein 65 jähriger Rollerfahrer angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der mit Versicherungskennzeichen ausgestattete Roller eine Endgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h erreichte; zulässig ist aber eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Durch diese Leistungssteigerung wurde der Roller fahrerlaubnispflichtig; über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügte der Rollerfahrer nicht.
Original-Content von: Polizeiinspektion Bingen, übermittelt durch news aktuell
Geschrieben von: redaktion
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